Kündigung bei Krankheit: Kann ich während einer Erkrankung gekündigt werden oder habe ich dann Kündigungsschutz?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, während einer Erkrankung gekündigt zu werden.
Nur weil man krank ist, ist man vor einer Kündigung nicht geschützt – auch wenn das viele Leute denken.

Das gilt also gerade dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist.
Es gibt dann noch einen gewissen Mindestkündigungsschutz, wenn zum Beispiel eine Kündigung sittenwidrig ist, weil sie aus unlauteren Motiven erfolgt. Oder weil der Mitarbeiter gemaßregelt wird. Also dann, wenn er seine Rechte ausübt und deshalb bestraft werden soll.

Das Kündigungsschutzgesetz wiederum bietet Arbeitnehmern Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung möglich?

Auch dann kann eine krankheitsbedingte Kündigung möglich sein. Man spricht von einer sogenannten personenbedingten Kündigung.

Und zwar unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Es liegt eine negative Gesundheitsprognose vor, d. h. es besteht keine Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustands.
  2. Die Krankheit führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen, zum Beispiel durch hohe Kosten für Ersatzpersonal oder aufgrund von organisatorischen Problemen.
  3. Eine Interessenabwägung fällt zugunsten des Arbeitgebers aus.

Zu beachten ist aber, dass zuvor in der Regel ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen ist.
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank war.
Zweck dieses Verfahrens ist es, herauszufinden, wie dem Arbeitnehmer geholfen werden kann, seinen Arbeitsplatz doch noch weiter ausfüllen zu können.

Ein fehlendes BEM führt übrigens nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung, wird aber einen erheblichen Nachteil für den Arbeitgeber mit sich bringen. Denn der Arbeitgeber muss darlegen, dass er alles versucht hat, den Arbeitsplatz zu erhalten.

Als Arbeitnehmer sollte man daher das Verfahren nicht ablehnen.

Fazit:

Insgesamt gilt also, dass eine Kündigung während einer Erkrankung in Deutschland möglich ist, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen.

Arbeitgeber müssen nachweisen, dass:

Arbeitnehmer, die von einer solchen Kündigung betroffen sind, sollten rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte zu prüfen und gegebenenfalls gegen die Kündigung vorzugehen.
Auch als Arbeitgeber sollte man sich informieren, bevor man eine derartige Kündigung ausspricht.

Dazu kann ich Ihnen als Experte auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gerne weiterhelfen.

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